
Die Diagnose Grüner Star (Glaukom) wirft bei vielen Betroffenen nicht nur medizinische, sondern auch finanzielle Fragen auf.
Welche Untersuchungen und Therapien werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Welche Leistungen sind privat zu zahlen?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über typische Kosten rund um die Glaukomversorgung – damit Sie gut informiert und vorbereitet sind.
Grüner Star (Glaukom) ist eine chronische Erkrankung des Sehnervs, die meist durch einen erhöhten Augeninnendruck verursacht wird. Unbehandelt kann sie zu bleibendem Sehverlust führen.
Typische Symptome sind schleichende Gesichtsfeldausfälle (Skotome), oft zunächst unbemerkt.
In seltenen Fällen kann es zu einem akuten Glaukomanfall kommen – mit plötzlich starken Augenschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, verschwommenem Sehen und gerötetem Auge. Dieser stellt einen augenärztlichen Notfall dar und erfordert sofortige Behandlung.
Da sich der Sehnerv nicht regenerieren kann, ist eine lebenslange Therapie notwendig – meist in Form von Augentropfen, Laser oder chirurgischen Eingriffen.
Die Behandlung zielt darauf ab, den Druck dauerhaft zu senken und so das Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Diagnose und Behandlung eines Glaukoms. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über typische Kassenleistungen:
| Leistung | Wird übernommen? |
| Augeninnendruckmessung (IOD) | ✔️ Ja |
| Spaltlampenuntersuchung | ✔️ Ja |
| Beurteilung des Sehnervs | ✔️ Ja |
| Gesichtsfeldmessung (Perimetrie) | ✔️ Ja |
| Verschreibung von Augentropfen | ✔️ Ja (mit Zuzahlung) |
| Selektive Lasertrabekuloplastik (SLT) | ✔️ In der Regel ja |
| Operative Eingriffe (z. B. Trabekulektomie, Kanaloplastik) | ✔️ Ja bei Indikation |
Einige moderne oder ergänzende Untersuchungen gelten als individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und müssen privat getragen werden – auch wenn sie medizinisch sinnvoll sind.
Dazu gehören unter anderem hochauflösende Bildgebungen wie die OCT, spezielle Vermessungen der Hornhautdicke oder Geräte zur Druckselbstmessung wie das iCare HOME.
Auch besonders gut verträgliche konservierungsfreie Augentropfen werden nicht immer erstattet. Diese zusätzlichen Leistungen ermöglichen eine noch genauere Diagnostik und personalisierte Betreuung.
Ob sie in Ihrem Fall medizinisch sinnvoll sind, klären wir bei Bányai Augenheilkunde im persönlichen Gespräch, um ein Glaukom frühzeitig zu erkennen oder besser zu steuern. Bei Bányai Augenheilkunde beraten wir Sie ausführlich, wann solche Zusatzdiagnostik sinnvoll ist.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel mehr Leistungen – auch viele bildgebende Verfahren oder konservierungsfreie Medikamente, je nach Tarif.
Eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung ist im Zweifel sinnvoll. Auch hier gilt: Medizinische Notwendigkeit ist die Voraussetzung.
Bei verschreibungspflichtigen Tropfen fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (meist 5–10 € pro Packung).
Hilfsmittel wie Applikationshilfen oder Spezialfläschchen müssen oft privat bezahlt werden, können aber in begründeten Fällen ärztlich verordnet werden.
Eine regelmäßige Glaukom-Vorsorgeuntersuchung ohne konkreten Verdacht wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Kassen bezahlt, außer es liegt ein erhöhtes Risiko vor (z. B. familiäre Vorbelastung).
Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme oder übernehmen bestimmte Vorsorgeleistungen auf Anfrage.
Die Glaukomtherapie umfasst viele Leistungen, von denen ein großer Teil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.
Ergänzende Untersuchungen oder moderne Medikamente können zusätzliche Kosten verursachen – bieten aber auch wertvolle Vorteile.
Bányai Augenheilkunde unterstützt Sie nicht nur medizinisch, sondern auch mit transparenter Beratung rund um Kosten, Erstattung und sinnvolle Zusatzangebote.
Wenn die bisherige Therapie nicht den gewünschten Effekt zeigt oder Sie unter Nebenwirkungen leiden, können Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
Auch der Wechsel zu besser verträglichen Tropfen oder anderen Verfahren (z. B. SLT oder MIGS) ist möglich – in Absprache mit Ihrer behandelnden Augenärztin oder Ihrem Augenarzt.
Die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Einige Krankenkassen übernehmen bestimmte Zusatzleistungen wie OCT oder Hornhautvermessung nur in besonderen Fällen oder im Rahmen von Selektivverträgen.
Es lohnt sich, bei der eigenen Krankenkasse gezielt nachzufragen. Auch Bonusprogramme, bei denen Sie für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belohnt werden, können Glaukomleistungen beinhalten.
Selbst bezahlte Untersuchungen, Zuzahlungen oder Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Es empfiehlt sich, Quittungen sorgfältig aufzubewahren und im Zweifelsfall steuerlichen Rat einzuholen.
Bei geringem Einkommen können Patienten eine Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen beantragen.
Zudem bieten manche Sozialfonds, Patientenorganisationen oder Stiftungen finanzielle Hilfe, wenn dringend benötigte Therapien nicht abgedeckt sind. Fragen Sie Ihre Augenarztpraxis nach passenden Anlaufstellen.
Eine lückenlose Dokumentation durch regelmäßige bildgebende Verfahren (z. B. OCT oder Gesichtsfeld) kann nicht nur medizinisch sinnvoll sein, sondern auch im Rahmen von Anträgen auf Kostenübernahme helfen.
Sie liefert nachvollziehbare Belege über die Entwicklung des Grünen Stars und die Notwendigkeit spezieller Maßnahmen.
In der Regel ja – bei medizinischer Indikation ist sie Teil der Kassenleistung.
In vielen Fällen ja – außer bei konkretem medizinischem Anlass oder bei privater Versicherung.
Nicht immer – es kommt auf das Präparat und die individuelle Situation an.
Je nach Umfang etwa 20–80 €, abhängig von den eingesetzten Methoden.
Bei chronischer Erkrankung können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen – sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.